Maker Faire Salzburg
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Aussteller:innen
- Allgemein
Der Veranstalter der Maker Faire Salzburg am 11. November 2023 in der TriBühne Lehen erlaubt der oben bezeichneten Person oder juristischen Person (im Folgenden „Teilnehmer/die Teilnehmerin“ genannt) an der Maker Faire Salzburg teilzunehmen. - Anmeldung/Teilnahmebedingungen
Eine Teilnahme ist erst nach erfolgreicher Zulassung zur Maker Faire Salzburg möglich. Die Anmeldeerklärung ist bindend. Erst mit schriftlicher (E-Mail genügt) Bestätigung durch den Veranstalter ist der Teilnehmer/die Teilnehmerin zu der Maker Faire Salzburg zugelassen. Die Zulassung gilt nur für die angemeldeten Personen bzw. das angemeldete Unternehmen mit den angemeldeten Produkten/Dienstleistungen. Ein späterer Wechsel ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch den Veranstalter möglich. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin verpflichtet sich, die vorab angemeldeten Produkte während der gesamten Laufzeit der Veranstaltung auszustellen und seinen gebuchten Stand stetig besetzt zu halten. Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer/die Teilnehmerin die Teilnahmebedingung, das Maker Manual (folgt mit der Bestätigung) und alle anderen notwendigen Regelungen der Maker Faire Salzburg gelesen und verstanden zu haben und erklärt sich mit Abgabe der Anmeldeerklärung damit einverstanden. Sollte es sich bei dem Teilnehmer/die Teilnehmerin um eine juristische Person handeln, so garantiert der Anmelder entsprechend bevollmächtigt zu sein. - Haftung
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin ist für sein Material und/oder Präsentation und/oder anderweitige Darstellung(„Ausstellung“) selbst verantwortlich und beteiligt sich auf eigene Gefahr an der Maker Faire Salzburg.Er haftet gegenüber dem Veranstalter, den Besuchern der Maker Faire Salzburg und/oder Dritten für seine Ausstellung nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin hat für seine Ausstellung alle notwendigen behördlichen oder anderweitigen Erlaubnisse einzuholen. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin sichert zu im Besitz aller notwendigen Nutzungsrechte zu sein, sollten durch seine Ausstellung Schutzrechte Dritte betroffen sein. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird den Veranstalter diesbezüglich von etwaigen Ansprüchen Dritter freistellen. Der Veranstalter übernimmt gegenüber dem Teilnehmer/die Teilnehmerin nur Haftung für Schäden, die aufgrund einer grob fahrlässigen oder auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung vom Veranstalter selbst, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen vom Veranstalter beruhen. Die Haftung von Schäden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben hiervon unberührt. - Kündigung/Beendigung
Der Veranstalter ist berechtigt den Teilnehmer/die Teilnehmerin einseitig und fristlos von der Maker Faire Salzburg auszuschließen, sollte dieser gegen die hier aufgeführten Bedingungen, sowie die Bedingungen des Maker Manual, verstoßen. Ein solcher Fall liegt insbesondere vor, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin ohne vorherige Anmeldung beim Veranstalter seine Produkte Besuchern und/oder Dritten zum Verkauf anbietet. Darüber hinaus ist der Veranstalter berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder Sicherheitsgründen, Änderungen der Maker Faire Salzburg vorzunehmen oder die Maker Faire Salzburg abzubrechen bzw. im Vorfeld abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzpflicht seitens des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer/die Teilnehmerin. - Recht am eigenen Bild
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erklärt sich mit der unentgeltlichen Anfertigung und Nutzung von Ton-, Video- und/oder Bildaufnahmen anlässlich der Maker Faire Salzburg seitens des Veranstalters für Werbezwecke und/oder redaktioneller Berichterstattung in den zum Veranstalter gehörenden Medien einverstanden. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin verzichtet auf die Geltendmachung von Ansprüchen aus seinem Persönlichkeitsrecht, die dem Grunde nach durch die Nutzung der Ton-, Video- und/oder Bildaufnahmen entstehen könnten. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erklärt sich zudem damit einverstanden, dass der Veranstalter die angefertigten Ton-, Video- und/oder Bildaufnahmen nach erfolgter Sichtung und Auswahl an die Betreiber der Veranstaltungsorte zwecks dortiger eigener Werbemaßnahmen weiterleitet. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erklärt sich zudem bei Vorstellung seines Projekts seitens des Veranstalters zu Werbezwecken und/oder redaktioneller Berichterstattung („Meet the Makers“) mit seiner namentlichen Nennung einverstanden. - Sonstiges
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin bestätigt 18 Jahre oder älter zu sein. Sollte der Teilnehmer/die Teilnehmerin das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, so hat er eine entsprechende schriftliche Erlaubnis zur Teilnahme an der Maker Faire Salzburg seiner Eltern bzw. gesetzlichen Erziehungsberechtigten dieser Teilnahmebedingung gesondert beizufügen. Die personenbezogenen Anmeldedaten der Teilnehmer/die Teilnehmerin werden ausschließlich für die Durchführung und Planung der Maker Faire Salzburg verwendet. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Gerichtsstand ist Salzburg. Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich.